Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. Mit diesen Dokumenten können wir für den Ernstfall vorsorgen. Während sich eine Vorsorgevollmacht auf ganz verschiedene Bereiche des Lebens auswirkt, regelt die Patientenverfügung ihre konkreten Vorstellungen für eine medizinische Versorgung.
Videoclips vom Sozialverband VdK e.V.
Ratgeber Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. Mit diesen Dokumenten können wir für den Ernstfall vorsorgen. Während sich eine Vorsorgevollmacht auf ganz verschiedene Bereiche des Lebens auswirkt, regelt die Patientenverfügung ihre konkreten Vorstellungen für eine medizinische Versorgung. Wir erklären Ihnen, auf was Sie achten müssen.
Ratgeber Vorsorgevollmacht
Manchmal kann alles ganz schnell gehen und plötzlich sind wir nicht mehr in der Lage, unseren Willen zu äußern. Wenn wir vorher niemanden dazu bevollmächtigt haben, für uns entscheiden zu dürfen, wird im Ernstfall vom Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Und das kann dann auch eine fremde Person sein. Um dieser Situation vorzubeugen ist es für jeden ratsam, eine sogenannte Vorsorgevollmacht abzuschließen. Aber aufgepasst: Eine Vorsorgevollmacht ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung. 12.03.2018 04:51
Ratgeber Betreuungsverfügung
Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gehört die sogenannte Beetreuungsverfügung zu den drei Vorsorgedokumenten. Doch was genau ist eine Betreuungsverfügung? Wenn Sie durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sind und vorher keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird ihnen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt. Dieser kann dann, sofern vom Gericht dazu beauftragt, ihre Interessen im finanziellen, gesundheitlichen oder juristischen Bereich vertreten. In einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht ihre Vorstellungen und Wünsche mitteilen. Das macht es ihrem Betreuer leichter, in ihrem Interesse zu handeln. 14.05.2018 03:42