Auf dem Online-Portal des bundesweiten Netzwerkes „Rehasport im Verein“ finden Sie alles Wissenswerte über den Rehasport.
Teilnahme am Rehasport
Um am Rehasport teilzunehmen, brauchen Sie das ausgefüllte Formular 56 (Rehabilitationssport oder Funktionstraining), das Ihnen ausschließlich ein Arzt aushändigen darf. Infolgedessen bekommen Sie, durch diese Rehasport-Verordnung, eine Bescheinigung für eine Teilnahme am Rehasport. Dieses müssen Sie nach Erhalt bei dem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse) einreichen. Wenn dies erledigt ist, können Sie sich einen Rehasport-Anbieter aussuchen und mit dem Training beginnen. Falls Sie gerade auf der Suche nach einer Rehasport-Einrichtung sind, dann können Sie einfach Ihre PLZ in die angefügte Karte eingeben.
Ablauf einer Bestätigung für die Teilnahme am Rehasport
Was Rehasportler beachten müssen:
- Eine Rehasport-Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten
–> Diese müssen innerhalb von 18 Monaten absolviert werden
–> Sonderfälle sind chronische Erkrankungen, bei denen bis zu 120 ÜE möglich (innerhalb von 36 Monaten) sind - Eine Rehasport-Gruppe umfasst maximal 15 TeilnehmerInnen und dauert 45 min
- Nur ein lizenzierter Rehasport-Übungsleiter darf Ihr Rehasport-Gruppentraining leiten
- Das Mindestalter für Patienten in Erwachsenengruppen beträgt 15 Jahre
- Rehasport-Gruppentraining gibt es auch im Wasser
- Eine Teilnahme am Gruppentraining ist stets kostenlos und darf nicht in Verbindung einer (kostenpflichtigen) Mitgliedschaft stehen