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Hilfsmittel zur Pflege

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Morbus Parkinson: Das hilft bei der häuslichen Pflege

Sind Sie selbst oder ein Angehöriger Parkinson-Patient, ist es für Sie wahrscheinlich wünschenswert, das Leben mit dem Krankheitsbild so komfortabel wie möglich zu gestalten. Folgende Hilfsmittel können Sie dabei effektiv unterstützen:

Gehhilfen

Sei es Rollator, Rollstuhl oder Gehstock – diese Hilfen halten Sie aufrecht auf Ihren Füßen und geben Ihnen Sicherheit. Denn gerade das Laufen fällt vielen Parkinson-Erkrankten schwer.

Sie neigen zum Schlurfen oder Tippelschritten, manche gar zum unkontrollierbaren Rennen. Gibt es etwas zum Festhalten, können die Bewegungen wieder flüssiger ausgeführt werden.

Bewegungs-Blockaden

Der Anti-Freezing-Stock (eine Entwicklung des Sanitätshauses Beuthel in Wuppertal) hat sich bei beim Phänomen des Eingefrorenseins bewährt. Mit Hilfe eines optischen Reizes kann die Starre wieder gelöst werden und damit ein Sturz vermieden. Auch der Anti-Freezing-Stepper am Rollator überwindet solche Blockaden und kann zudem gezielt als Trainingsgerät für Morbus-Parkinson-Patienten eingesetzt werden. Er simuliert den Effekt des Treppensteigens.

Sturzprävention

Wenn Sie Gangunsicherheiten verspüren, fehlt Ihnen das sichere Gefühl bei der Bewegung. Aus Angst zu fallen, wird man noch befangener und schränkt sich damit immer mehr ein. Das muss nicht sein.

Wir empfehlen Ihnen unsere Checkliste zur Sturzprävention, um Wohnung und Umfeld sicherer zu machen. Im Sanitätshaus erhalten Sie eine Reihe von Hilfen, die Sie vorm Fallen bewahren und oder Verletzungen minimieren, falls es doch dazu kommt. Dazu gehören Sturzmatten, Hüftpolster oder Niedrigbetten.

Hilfsmittel für den gesunden Schlaf

Im fortgeschrittenen Stadium können sich Parkinson-Erkrankte oft nicht mehr so einfach im Bett drehen. Spezialmatratzen helfen dann, zur Erholung zu kommen. Sinnvoll sind auch Aufrichtehilfen für das Bett, atmungsaktive Bettwäsche und Bettsocken.

Hilfsmittel bei Inkontinenz

Mehr als 9 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Inkontinenz (sie können ihren Urin nicht kontrolliert einhalten). Parkinson-Patienten sind mit dieser Einschränkung also nicht allein.
Testen Sie hier unverbindlich, ob Sie von der Ausscheidungsschwäche betroffen sind.

Deshalb gibt es mehrere Hilfsmittel, die dabei zu Hause und in der Pflege zum Einsatz kommen. Zu den aufsaugenden und ableitenden Produkten gehören:

  • Vorlagen
  • Tropfenfänger
  • Fixierhosen
  • Kontinenzslips
  • Kondomurinale
  • Katheter
  • Katheterventile
  • Einmalkatheter für die intermittierende Selbstkatherisierung
  • Urinbeutel (Beinbeutel, Bettbeutel, Beutel für Rollstuhlfahrer usw.)

Auch wenn Sie mit einer Inkontinenz leben müssen, ist es sehr wichtig, nicht die Trinkmenge zu reduzieren, um Ihren Körper nicht zusätzlich zu schwächen! Lediglich eine Stunde vor dem Einschlafen sollte die Flüssigkeitszufuhr gestoppt werden.

Hilfsmittel beim Essen und Anziehen

Das Zittern bewirkt, das Besteck oder Geschirr nicht mehr sicher gefasst werden können. Es droht Verletzungsgefahr. Unterstützung gibt es durch spezielle Haushaltshelfer wie Schneidehilfe, erhöhter Tellerrand oder Besteck mit dicken Griffen.

Hindern Sie Tremor und Muskelschmerzen daran, sich zu bücken oder zu strecken, um sich anzukleiden, finden Sie im Fachhandel nützliche Hilfsmittel wie Strumpf- und Schuhanzieher.

Pflegebedarf: Worauf habe ich Anspruch bei Parkinson?

Das Parkinson-Syndrom gehört zu den Krankheiten, die früher oder später Pflege erfordern. Was man unter pflegebedürftig versteht, ist im Pflegeversicherungsgesetz festgehalten: „Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ So sieht es das Bundesgesundheitsministerium.

Damit ist es auch für Menschen mit Morbus Parkinson möglich, eine Pflegestufe zu beantragen und somit Leistungen der Pflegeversicherung, also Pflegegeld, zu erhalten. Wo Sie das tun können und was Sie dabei beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Sie haben Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn Sie eine Pflegestufe haben.

Der Pflegebedarf ist dabei die Grundlage, in welche Stufe – oder ab 2017 in welchen Pflegegrad – Sie eingruppiert werden. Er setzt sich zusammen aus allen Hilfen, die Sie als Patient benötigen, um den Alltag zu meistern (Ernährung, Körperpflege, Mobilität, Haushaltsführung). Auch die Dauer, die diese Pflege in Anspruch nimmt, ist wichtig; außerdem, das, was Sie selbst noch eigenständig leisten können.

Der Pflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt, die automatisch bei dem Patienten vorbeischaut, wenn in Antrag auf eine Pflegestufe gestellt wird.

Fazit zur Pflege bei Parkinson

Das Parkinson-Syndrom erfordert über kurz oder lang einen gewissen Pflegebedarf. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger also Hilfe im Alltag brauchen, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen – sprich: einen Pflegegrad – stellen.

Da Morbus Parkinson bestimmte Symptome wie Gangunsicherheiten oder Bewegungsblockaden begünstigt, sollten Sie sich in Ihrem gut sortierten Sanitätshaus nach nützlichen Hilfsmitteln wie dem Anti-Freezing-Stock oder Rollatoren erkundigen. Auch Hilfen im Haushalt oder beim Schlafen sind für Parkinson-Patienten sinnvoll.

Quelle: