Zur Aufnahme in eine Parkinson-Fachklinik genügt die Einweisung durch den behandelnden Haus- oder Facharzt. Behandelt werden Patienten aller Krankenkassen und Selbstzahler. Mit dem Einweisungsschein sollte auch ein Befundbericht des Arztes eingereicht werden.
Der Großteil aller Parkinsonpatienten wird akut im Rahmen einer sogenannten Parkinsonkomplexbehandlung behandelt. Die Parkinsonkomplexbehandlung umfasst einen 2- oder 3-wöchigen stationären Aufenthalt mit bedarfsweiser Medikamentenanpassung und dem ziel- und symptomorientierten Einsatz von Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, Musiktherapie, Physiotherapie und physikalischen Maßnahmen sowie aktivierender Pflege.
Das „Klinikradar“ (eine Plattform der Innomeda GmbH) verzeichnet derzeit – Stand Sommer 2021 – 552 Krankenhäuser für Morbus Parkinson, Idiopathisches Parkinson-Syndrom, IPS, Parkinsonsche Krankheit, Schüttelkrankheit, Paralysis agitans, Schüttellähmung, Zitterlähmung, Parkinson-Syndrom, Parkinson und Parkinson-Krankheit.
Das „Klinikradar“ finden Sie hier: