Der Verein „Barrierefrei Leben“ informiert über das Portal www.online-wohn-beratung.de jährlich über 500.000 ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige Menschen und Angehörige, die ihre Wohnsituation durch Hilfsmitteleinsatz, Wohnungsanpassung, Umbau oder barrierefreies Bauen verbessern wollen.
Contents
Hier finden Sie Tipps und Lösungsbeispiele:
- Wohnungsanpassung – barrierefrei (Um-) Bauen
- Selbständig und sicher Wohnen mit Hilfsmitteln
- Hilfsmittel für die häusliche Pflege
- Finanzielle Hilfen und Kostenübernahme
Der Verein Barrierefrei Leben wurde 1987 unter den Namen „Hilfsmittelberatung für behinderte Menschen e.V.“ gegründet und 1994 umbenannt. Barrierefrei Leben e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und im Hamburger Vereinsregister eingetragen.
Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit folgenden Stellen: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V., Institut für Bauforschung e.V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Sozialverbänden, Stiftungen, Vereinen und Selbsthilfegruppen behinderter und chronisch kranker Menschen, Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS), Wohn-Pflege-Einrichtungen, Pflegestützpunkten, Wohnungsunternehmen und –baugenossenschaften, Bezirksämter und Dienststellen der FHH, Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB), Handwerkskammer Hamburg, Kliniken, Landesbehörden, Landes-Seniorenbeirat Hamburg, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Im Rahmen der Onlineberatung besteht eine Kooperationspartnerschaft mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.einfach-teilhaben.de).
Der Aufbau des Ratgebers „Hilfsmittel für die häusliche Pflege“ erfolgte mit finanzieller Förderung durch den Bund. Dazu gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit.
Den Internetauftritt des Vereins finden Sie unter www.barrierefrei-leben.de.
Anspruch auf Barrierefreiheit
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) beschreibt Barrierefreiheit als „Zustand, in dem bauliche und sonstige Anlagen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.
Sowohl im Miet- als auch im Eigentumsrecht besteht ein Anspruch auf Barrierefreiheit.
§ 554 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt eine besondere Schutzregelung zugunsten von Menschen mit Behinderungen dar.
Im Wohnungseigentumsrecht haben Wohnungseigentümer mit Behinderungen aufgrund ihres (Mit-) Eigentums grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass andere Miteigentümer den Baumaßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung zustimmen.
Auch wer zur Miete wohnt: ein Umbau zur Herstellung von Barrierefreiheit muss aufgrund des Gleichstellungsgesetzes genehmigt werden!
Wohnberatung
Wohnberatung ist die qualifizierte Beratung und Unterstützung von Menschen mit Einschränkungen unabhängig vom Alter. Mit der Planung und Durchführung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen sollen Pflegebedürftige unterstützt werden, um weiterhin in der gewohnten Umgebung leben zu können.
Neben der Hilfe bei technischen Veränderungen in der Wohnung (z.B. breitere Türen für Rollstuhlfahrer, bodengleiche Dusche, Haltegriffe) ist eine weitere Aufgabe der Wohnberatung, den Bedarf an anderen Hilfeangeboten zu erkennen und diese zu vermitteln.
Darüber hinaus bietet die Wohnberatung:
- das Aufzeigen von Wohnalternativen,
- Beratung zu Wohnformen, z.B. betreutes Wohnen, gemeinschaftliches Wohnen oder betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften
- Möglichkeiten der Förderung, Finanzierung von Umbaumaßnahmen
Die Wohnberater machen Hausbesuche und beraten:
- Pflegebedürftige und deren Angehörige
- soziale Dienste
- Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter,
- Wohnungseigentümer
- Handwerker
- Sanitätshäuser
Quelle: https://www.netz-fuer-pflegende.de/unterstuetzung-zuhause/wohnberatung/
KfW-Förderprogramme
Mit ihren Programmen „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ und „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ fördert die Staatsbank „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) den barrierearmen Umbau im Wohnungsbestand.
Die KfW fördert sowohl den Kauf frisch umgebauter, barrierereduzierter Immobilien als auch Modernisierungen im Bestand. Auch eine Erweiterung der Wohnfläche und Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert. Sie haben die Wahl zwischen einem Kredit und einem Zuschuss.
Fragen zur KfW-Förderung beantworten die Beraterinnen und Berater des KfW-Infocenters unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) oder per E-Mail unter infocenter@kfw.de. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/altersgerechtumbauen